Wie werden Doppelgaragen bei der Grundsteuer berechnet?

Bei Doppelgaragen wird die Grundsteuer in Deutschland auf der Grundlage des vom Finanzamt ermittelten Wertes der Immobilie berechnet. Dieser Wert wird alle paar Jahre auf der Grundlage einer Marktbewertung der Immobilie ermittelt. Die Steuer wird jährlich vom Eigentümer der Immobilie gezahlt und ihre Höhe wird von der Gemeinde festgelegt, in der sich die Immobilie befindet. Bei Doppelgaragen kann der Steuersatz niedriger sein als bei anderen Gewerbe- oder Industrieimmobilien. Der Wert der Immobilie wird auch in die Grundsteuer einbezogen, die mit der Immobilie verbunden ist, wie z. B. Grundstücke. Die Höhe der Grundsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, es lohnt sich daher, sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu erkundigen.

Eine grüne Doppelgarage mit Autos neben einem weißen Gebäude, auf Pflastersteinen platziert

Wie setzt sich die neue Grundsteuer zusammen?

Alle Grundstücke und Immobilien in Deutschland werden aktuell neu bewertet. Für die Berechnung der zukünftigen Grundsteuer-Höhe kommen mehrere Faktoren zusammen:

  • Wert des Grundbesitzes
  • Grundsteuermessbetrag
  • Hebesatz

Um diese Werte für alle deutschen Grundstücke festzustellen, müssen sämtliche Grundstücksbesitzer die notwendigen Angaben über das ELSTER-System einreichen. Der Grundsteuermessbetrag berechnet sich übrigens aus der sogenannten Grundsteuermesszahl und dem Einheitswert eines Grundstücks. Der Hebesatz hingegen wird von jeder Kommune individuell festgelegt. Schauen Sie sich das Angebot für Doppelgaragen von Baudiscount Garagen an.

Wie werden bei der Grundsteuer Garagen generell angerechnet?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Das kommt darauf an, in welchem Bundesland das Grundstück mit der Garage liegt. Denn wie bei vielen Themen in Deutschland, so schlägt auch bei der Grundsteuerberechnung der Föderalismus voll zu. Das bedeutet: Während in einigen Bundesländern die Bebauung mit Garagen und ähnlichen Anbauten fast keine Rolle spielt, haben andere Länder zum Teil recht komplizierte Regelungen zur Anrechnung von Garagen gefunden.

Hier ist ein kurzer Überblick über die Regelungen in den verschiedenen deutschen Bundesländern:

  • Bayern: Garagenflächen bis 50 qm werden nicht angerechnet.
  • Baden-Württemberg: Garagen werden generell nicht als Nutzfläche angerechnet, nur die Grundstücksfläche wird als Faktor für die Grundsteuer-Festlegung herangezogen.
  • Hessen: Garagenflächen bis 100 qm werden nicht angesetzt.
  • Niedersachsen: Garagenflächen bis 50 qm werden nicht zur Grundsteuerberechnung angesetzt.
  • Hamburg: Garagenflächen bis 50 qm werden nicht zur Grundsteuerberechnung angesetzt.
  • Restliche Bundesländer: Nutzung des Bundesmodells, wonach die Anzahl der Garagen-Stellplätze entscheidend für die Anrechnung ist. Als Einheitswert werden dabei pro PKW-Stellplatz pauschal 5 Euro angenommen.

Was bedeuten die Regelungen konkret?

Wer seine Garage in Bayern, Hessen, Ba-Wü, Hamburg oder Niedersachsen hat, kommt in vielen Fällen um das Anrechnen bei der Grundsteuer herum. Allerdings liegen gerade bei Doppelgaragen die Maße in manchen Fällen über der 50 qm-Grenze. Daher lohnt sich in den jeweiligen Bundesländern für Grundstücksbesitzer ein Blick auf ihre Garagen Maße, um Klarheit über die Grundsteuer-Anrechnung zu bekommen. Vor allem, wenn man erst davor steht, eine Doppelgarage zu kaufen, kann sich das lohnen – um schlussendlich dafür zu sorgen, dass für die eigene Doppelgarage keine gesonderte Grundsteuer-Zahlung anfällt.

In den Bundesländern, die sich bei der Anrechnung von Garagen und Doppelgaragen auf die Grundsteuer-Höhe auf das Bundesmodell berufen, gilt: Die Zahl der in den Garagen-Anbauten verfügbaren Stellplätze bestimmt entscheidend über die Grundsteuer-Höhe. Daher sind bei Garage oder Doppelgarage die Maße zweitrangig. Um das Doppelgarage-Sortiment zu sehen, klicken Sie auf diese Website.

Ausnahmeregelung: Garage als eigene wirtschaftliche Einheit

Es gibt einen Ausnahmefall, in dem man in sämtlichen Bundesländern außer in Hessen zur Abgabe einer eigenen Grundsteuererklärung für eine Garage verpflichtet ist: Dieser Fall tritt ein, wenn die Garage eine eigene wirtschaftliche Einheit darstellt. Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Garage zum Ausüben einer wirtschaftlichen Tätigkeit wie beispielsweise als kommerzielle Kfz-Werkstatt genutzt wird. Dabei spielen auch die Garagen Maße meist eine wichtige Rolle. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollten Garagen- bzw. Grundstücksbesitzer einen Steuerberater hinzu ziehen.

Neue Grundsteuer: Welche Rolle spielen bei der Doppelgarage die Maße?

Die Entscheidung, ob man sich lieber Einzel- oder Doppelgaragen kaufen sollte, hängt auch vom Grundsteuermessbetrag ab. Es kann in vielen Fällen günstiger sein, statt eine Doppelgarage zu kaufen, eine einzelne Garage mit Maßen zum Unterbringen eines PKW zu errichten – und für das zweite Auto daneben einen Carport zu bauen. Denn während in vielen Bundesländern Grundsteuer für Garagen anfällt, sind Carports und ähnliche Bauwerke, die lediglich eine Überdachung darstellen, von der neuen Grundsteuer ausgenommen. Die Garagen Maße sind für die Berechnung der Grundsteuer in den meisten Fällen allerdings auch nicht die Grundlage – sondern lediglich die Anzahl der verfügbaren Stellplätze.

Die Ausnahme dabei sind Bayern oder Niedersachsen: Wer dort eine Doppelgarage mit Maßen von über 50 qm besitzt, muss diese einrechnen – alle Garagen mit geringerer Fläche müssen nicht berücksichtigt werden. In allen anderen Bundesländern (außer Baden-Württemberg und Hessen) kann man dank der Stellplatz-Regelung dennoch die Grundsteuer für die Garage vermindern. Dazu muss allerdings dargestellt werden, dass eine vorhandene Doppelgarage gar nicht für mehrere Fahrzeuge genutzt wird, sondern beispielsweise als Lagerraum oder Werkstatt dient.

Angesichts der vielfältigen und sehr unterschiedlichen Vorgaben dazu in den einzelnen Bundesländern sollten Grundstücksbesitzer allerdings vorher checken, ob sich im eigenen Bundesland die Nutzung der Garage für andere Zwecke als das Unterstellen von Fahrzeugen mindernd auf die Grundsteuer der Garage auswirkt.

Fazit: Garagen sind bei der Grundsteuer häufig anzurechnen

Angesichts der Tatsache, dass die meisten Bundesländer bei der Grundsteuer-Anrechnung von Garagen das Bundesmodell nutzen, müssen die meisten Grundstücksbesitzer in Deutschland sich auf eine Garagen-Grundsteuer einstellen. Der Einheitswert dafür liegt in der Regel bei Doppel-Garagen bei 10 Euro, wegen der zwei vorhandenen Stellplätze. Bei Einzelgaragen wird entsprechend in den meisten Bundesländern ein Einheitswert von 5 Euro angesetzt. Die Stellplatz-Regelung gilt übrigens auch für Bauwerke wie Tiefgaragen, bei denen für die Grundsteuer-Berechnung ebenfalls weniger die Garagen Maße als vielmehr die Anzahl an Parkplätzen ausschlaggebend ist.